Die Funklizenz
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Quelle: Fernmeldebhörde und eigene Anmerkungen
Wer kann Funkamateur werden?
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus wirtschaftlichem Interesse befassen.
Für die Ausübung des Amateurfunkdienstes benötigt man eine entsprechende Bewilligung. Diese wird auf Antrag Personen ausgestellt, die
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das 14. Lebensjahr vollendet haben und
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die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben.
NCDXF/IARU Bakensystem
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Das Bakensystem der Northern California DX Foundation
Dieses Baken Projekt wird von der NCDXF/IARU betrieben und soll DX-Funkamateuren helfen, die Ausbreitungsbedingungen und damit Chancen abzuschätzen mit Funkstationen in bestimmten Weltregionen in Kontakt treten zu können.
Weltweit sind 18 Baken im Betrieb. Diese arbeiten nacheinander auf den Frequenzen 14.100 kHz, 18.110 kHz, 21.150 kHz, 24.930 kHz und 28.200 kHz.
Reverse Bacon Network
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Das etwas andere Bakensystem
Das Reverse Beacon Network ist eine revolutionäre neue Idee. Anstelle von Baken, die aktiv Signale übertragen, ist das RBN ein Netzwerk von Empfängern, die die Bänder abhören und melden, welche Sender wann und wie gut sie hören.
Das Reverse Beacon Network umfasst in erster Linie die über 1000 Funkamateure weltweit, die seit der Gründung des RBN mit ihren Empfangsstationen (Skimmer) Empfangsdaten, die so genannten "Spots" in das System einbringen.
Der Amateurfunkdienst
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Amateurfunk - Brücke zur Welt
Der Amateurfunkdienst ist ein gesetzlich geregelter Funkdienst, so wie es auch der
Flugfunkdienst und der See-und Schiffsfunkdienst sind. Er ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der die Verwendung von Erd- und Weltraumfunkstellen einschließt und der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander, sowie insbesondere zur Durchführung von Not- und Katastrophen-Funkverkehr und für technische Studien betrieben wird.
Der lizensierte Funkamateur darf sich seine Geräte (Sender, Empfänger u.a.) selbst bauen und abhängig von Leistungsgrenzen für bestimmte Bänder bis zu der in seiner Amateurfunkbewilligung festgesetzten maximalen Sendeleistung betreiben.
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