Quelle: Fernmeldebhörde und eigene Anmerkungen
Bild: Amateurfunkstation © by NX1Z

Amateurfunkstation NX1Z

Wer kann Funkamateur werden?

Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus wirtschaftlichem Interesse befassen.

Für die Ausübung des Amateurfunkdienstes benötigt man eine entsprechende Bewilligung. Diese wird auf Antrag Personen ausgestellt, die

  • das 14. Lebensjahr vollendet haben und

  • die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Amateurfunkbewilligung

Um eine Amateurfunkbewilligung zu erhalten, mit der man Amateurfunk ausüben darf, benötigt man ein österreichisches Amateurfunkzeugnis, das man nach einer bestandenen Amateurfunkprüfung erhält, oder ein anerkanntes ausländisches Prüfungszeugnis. CEPT-Zertifikate werden in Österreich anerkannt.

Die Prüfungen werden vom Fernmeldebüro abgenommen.

Prüfungsgegenstände der Amateurfunkprüfung

Rechtliche Bestimmungen
Betrieb und Fertigkeiten
Technische Grundlagen

Es ist auch eine zusätzliche Prüfung in Morsetelegraphie möglich.

Es gibt drei Prüfungskategorien:

Die Prüfungskategorie 1 (CEPT Lizenz) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in allen für den Amateurfunkdienst festgesetzten Frequenzbereichen.

Die Prüfungskategorie 3 (Einsteigerklasse) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen innerhalb Österreichs im Frequenzbereich 144-146 MHz und 430-440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.

Die Prüfungskategorie 4 (Novizen) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen 1.810-1.950 kHz, 3.500-3.800 kHz, 21.400-21.450 kHz, 28.000- 29.700 kHz, 144-146 MHz und 430-440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.

Erforderliche Kenntnisse für eine Amateurfunkprüfung

Der notwendige Kenntnisumfang ist allgemein in § 27 der Amateurfunkverordnung umschrieben bzw. mit dem Verweis auf die Int. Normen wie CEPT-Empfehlung bzw. ERC Report dargestellt.

Die Kenntnisse sind im Selbststudium zu erwerben. Das Fernmeldebüro organisiert keine Kurse. Bezüglich eines privaten Kursangebotes informieren Sie sich bitte im Internet.

Fragenkatalog

Die Prüfer sind zwar grundsätzlich frei bei der Formulierung der Fragen, sie orientieren sich aber an dem Fragenkatalog

Der Schwierigkeitsgrad der Prüfung hängt von der Prüfungskategorie ab.

Recht - gleicher Fragenumfang bei allen Kategorien
Technik - gleicher Fragenumfang bei Kategorie 3 und 4 (weil beide keine Geräte bauen dürfen)
Betrieb - gleicher Fragenumfang bei Kategorie 1 und 4, eigener Fragenkatalog bei Kat. 3

Wiederholungsprüfungen

Wird eine Prüfung nicht erfolgreich bestanden, kann eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Diese umfasst alle Gegenstände.
Der Antritt zu einer Wiederholungsprüfung ist in derselben Kategorie erst nach 3 Monaten zulässig.
Die Anmeldung zu einer Prüfung einer anderen Kategorie ist zum nächsten freien Termin möglich.

Prüfungsablauf:

Anmeldung zur Prüfung:

Link zum Anmeldeformular zur Prüfung

Prüfungsort:

Amateurfunkprüfungen werden grundsätzlich am Sitz der Fernmeldebehörde in Wien abgehalten.

Es finden aber Prüfungen in den Bundesländern an den Niederlassungen unserer Dienststellen statt.
                Wien, Radetzkystraße 2, 1030 Wien
                Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 86, 8010 Graz
                Linz, Freinbergstraße 22, 4020 Linz
                Innsbruck, Valiergasse 60, 6020 Innsbruck

Bei Bedarf finden auch Prüfungen statt in
Klagenfurt, Dr. Herrmann-Gasse, 9010 Klagenfurt, Hard, Rheinstraße 4, 6971 Hard

Seit 1. Jänner 2020 können Sie sich für jeden Prüfungsort zur Prüfung anmelden. Die Beschränkung auf das Bundesland des Wohnsitzes gibt es nicht mehr.

Ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie eine Einladung mit Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung. Wenn Sie diese Einladung per email erhalten wollen, kreuzen Sie bitte die Einverständniserklärung am Formular an.
Sollten Sie zur Prüfung nicht antreten können, ersuchen wir Sie um Mitteilung. 
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung ist kostenpflichtig (§ 82 Abs. 1c TKG).

Prüfungskosten:

28,83 Euro   (Prüfungsgebühr inkl. Eingabegebühr für jede Kategorie)
25,20 Euro   (Ergänzungsprüfung - Prüfungsgebühr inkl. Eingabegebühr)
14,30 Euro Zeugnisgebühr -  nach erfolgter Prüfung für die Ausstellung des Zeugnisses

Tarif zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages, der jeweils gültige Tarif ist auf der Website des Fernmeldebüros ersichtlich!

Prüfungsablauf:

Zuhörer:

Die Prüfung ist öffentlich. Sie können gerne als Zuhörer bei Prüfungen teilnehmen.

ACHTUNG – COVID-19-Bestimmungen
Die Teilnahme an Prüfungen im Fernmeldebüro als Zuhörer ist von den örtlichen Gegebenheiten und Kapazitäten abhängig. Ein Zutritt als Zuhörer ist ausnahmslos nur mittels Terminvergabe möglich. Bitte informieren sie sich vorher beim Fernmeldebüro.

Am Standort 1030 Wien, Radetzkystraße 2 gelten besondere Zutrittsbeschränkungen.

Besucherin bzw. Besucher haben sich beim Haupteingang beim Security-Schalter mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren und den Ausweis dort zu hinterlegen. (Bei Verlassen des Gebäudes kann der Ausweis dort abgeholt werden.) Weiters ist die Einladung zur Prüfung vorzuweisen.
Um Ihre Identität bei der Prüfung selbst nachzuweisen, werden Sie ersucht einen 2. Ausweis bei Beginn der Prüfung vorzuweisen. Sollten Sie nur über einen einzigen Ausweis verfügen, wird eine Kopie dieses bei der Security abgegebenen Ausweises akzeptiert.

Prüfer:

Die Prüfung erfolgt durch die Prüfungskommission. Diese besteht aus 2 Prüfern.

Prüfer für Rechtliche Bestimmungen und Prüfer für Technik und Betrieb und Fertigkeiten (1 Prüfer für 2 Gegenstände)

Durchführung der Prüfung:

Bei einer Prüfung werden max. 4 Kandidaten gleichzeitig geprüft. (Durch die Bestimmungen in Bezug auf COVID-19 können auch weniger Personen gleichzeitig geprüft werden)
An einem Prüfungstermin (Tag) können mehrere derartiger Termine hintereinander stattfinden.
Die Prüfung dauert insgesamt für alle 4 Kandidaten ca. 1 Stunde.
Ein Prüfer prüft einen Gegenstand bei allen Kandidaten. Dann folgt der nächste Prüfer, der den nächsten Gegenstand prüft.
Jeder Kandidat erhält 3 Fragen pro Prüfungsgegenstand.
Im Anschluss an die Prüfung wird das Ergebnis verkündet und das Zeugnis ausgefolgt.

Morseprüfung:

Die Morseprüfung kann nur zusätzlich zur Prüfungskategorie 1 abgelegt werden.
Umfang: Aufnehmen und Geben eines Amateurfunk-Klartextes durch jeweils drei Minuten, Tempo von mindestens 12 Worten pro Minute (60 Zeichen pro Minute)

Prüfung in Fremdsprache

Die Prüfung kann nur in Deutsch abgelegt werden!

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