Man fragt sich warum Staaten Amateurfunkverkehr mit bestimmten anderen Staaten verbieten? Solche Staaten übermitteln ihren Entschluss auf diplomatischen Wegen an die betroffenen Staaten. Im Falle der Betroffenheit österreichischer Amateurfunkstellen gibt es ein Gesetz in dem die Vorgangsweise geregelt wird. Das Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) in dem wesentliche Teile des nicht mehr gültigen Amateurfunkgesetzes aufgegangen sind.

Was bedeutet das für den Amateurfunkdienst?

Der § 147 Absatz 5 regelt, dass der Funkverkehr mit Amateurfunkstellen jener Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben, ist nicht zulässig ist. Die Namen dieser Staaten sind von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

Da eine Regel mit der Bekanntmachung in Kraft tritt, sofern in der Regel nichts anderes bestimmt wird, ist das Verbot mit der Kundmachung in Kraft getreten.  Wer dem Verbot zuwider handelt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro zu bestrafen.

Interessant für Tüftler an dem Bundesgesetzblatt ist, dass dieses BGBl nicht von der im §147 Abs. 5 genannten Ressortleitung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, sondern vom Bundesminister für Finanzen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.